Kosten
Gebührenordnung
Die Honorierung der Tätigkeit als Psychologischer Psychotherapeut ist an die die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) gebunden. Seit 1.7.2024 gelten gemeinsame Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbandes der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen. Informationen dazu finden Sie u.a. hier: https://vpp.org/cms/extra/27-aktuelles/1321-abrechnungsempfehlung-gop-ab-1-juli-2024.
Private Krankenversicherung, Beihilfe
Die Kostenerstattung ist dabei stets individuell in Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag geregelt. Mögliche anteilige oder vollständige Kostenerstattungen durch ihre private Krankenversicherung oder zuständige Beihilfestelle klären Sie bitte vor Beginn einer Therapie.
Bundeswehr
Wenn Sie bei der Bundeswehr verpflichtet sind, kommt diese für die Kosten Ihrer psychotherapeutischen Behandlung auf. Ihr Ansprechpartner ist zunächst der Truppenarzt, welcher Ihnen einen entsprechenden Überweisungsschein (San/bw/0218/V) für meine Praxis ausstellt, sodass Sie keine eigenen Kosten tragen müssen.
Bundespolizei
Vereinbarungen zwischen Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium des Inneren ermöglichen seit Mai 2018 die Kostenübernahme für psychotherapeutische Behandlungen in meiner Praxis.
Selbstzahler
Selbstzahler können unabhängig von ihrem Versicherungsstatus eine Therapie in meiner Praxis beginnen. Eine ärztliche Überweisung ist dafür nicht nötig.
Eine Gebührentabelle nach GOP und weitere Dokumente zum Herunterladen finden Sie im Bereich Downloads.